Motoryachtclub Steyregg
seit 1985

Gebührenordnung 2024

gültig ab 01.01.2024 gemäß Punkt 12.8. der Statuten des MYCS


1. AUFNAHMEBEITRAG
1.1. Ordentliche Mitglieder einmalig € 870,00


2. MITGLIEDSBEITRAG
jährlich bis Ende Februar zu bezahlen
2.1. Ordentliche Mitglieder:

Größte Bootslänge bzw. größte Bootsbreite laut Zulassung
Tarifklasse maximale Länge bis maximale Breite


6,00 m x 2,20 m € 345,00
7,00 m x 2,40 m € 399,00
8,00 m x 2,60 m € 458,00
9,00 m x 2,90 m € 512,00
10,00 m x 3,30 m € 576,00
11,00 m x 3,70 m € 641,00
12,00 m x 4,10 m € 690,00
13,00 m x 4,50 m € 692,00
14,00 m x 4,90 m € 781,00
15,00 m x 5,30 m € 825,00
16,00 m x 5,70 m € 857,00
17,00 m x 6,10 m € 890,00
18,00 m x 6,50 m € 976,00
21,00 m x 7,00 m € 1089,00
über 21,00 m x 7,00 m € 1143,00


Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Tarifklasse, in der weder die maximale Länge, noch die maximale Breite überschritten wird. Vorstandsermäßigungen (kleinste Liegeplatzgebühr) wird von der jeweiligen zutreffenden Tarifklasse in Abzug gebracht.
Für jedes weitere Boot eines ordentlichen Mitgliedes ist jeweils der sich aus dem oben genannten Tarifklassen ergebende Beitrag, abzüglich des Beitrages eines unterstützenden Mitgliedes zu bezahlen.

2.2. Unterstützende Mitglieder € 113,00


3. ARBEITSKOSTENERSATZ
3.1. Arbeitskostenersatz je Stunde € 27,00


4. STROM / WASSER  (Betriebskosten Clubanlage)
4.1. Der jährliche pauschale Mindestvorschreibebetrag € 130,00

4.2 Stromkosten für Boote lt. Stromzähler 0,30 Cent pro KW/h 

(Abrechnung am Jahresende mit neuer Vorschreibung)


5. ABSTELLEN von BOOTEN / Wohnwagen im CLUBGELÄNDE
5.1. Das Abstellen und Liegen von Booten/Wohnwagen im Hafengelände und Hafenbecken in den
Wintermonaten, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vorstand. Für diesen Zeitraum 01.11. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres ist ein Pauschalbetrag von € 124,00 zu entrichten
(+ ev. Stromverbrauch-Stromzähler).

5.2. Für den Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres ist das Abstellen von Booten nur
in Absprache mit einem Vorstandsmitglied erlaubt. Generell jedoch nur für die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten am Boot. Dies ist bis sieben Tage gratis, ab dem achten Tag des Abstellens wird pro Folgetag eine Gebühr von € 2,00 eingehoben. Der Vorstand kann das Abstellen eines Bootes am Clubgelände jederzeit untersagen.


6. ÜBERNACHTUNGSGEBÜHREN
für GÄSTE und DIVERSES
6.1. Bootslänge bis 10,00 m mit Strom und Wasser € 20,00
6.2. Bootslänge über 10,00 m mit Strom und Wasser € 25,00
6.3. Slippen € 5,00
6.4. Gebühr Steg breit € 75,00
6.5.Gebühr-Einzelbox-Finger € 40,00
6.6. Gebühr-Sonderliegeplatz-Einzelplatz € 100,00
6.7. Kaution für Pager € 25,00


7. HALLENGEBÜHREN
7.1. Miete von Jänner bis Dezember
7.2. Gebühr pro m2 Abstellfläche € 11,90
Länge/Breite des Hängers + 0,80m bzw. Hänger samt Boot sowie Bootsbreite + 0,80
Preisstaffelung:
Variante I bis 7m,   Breite 2,50m+0,80m = 23,10m2 € 274,00
Variante II bis 8m,   Breite 2,50m+0,80m = 26,40m2 € 313,00
Variante III bis 9m,   Breite 2,50m+0,80m = 29,70m2 € 352,00
Variante IV bis 9m,   Breite 2,60m+0,80m = 30,60m2 € 363,00
Variante V bis 9m,   Breite 3,00m+0,80m = 34,20m2 € 405,00
Variante VI bis 10m, Breite 3,00m+0,80m = 38,00m2 € 450,00


8. Abstellplätze für Wohnwägen/Wohnmobile:
Abstellkosten pro zugewiesenen Platz   (Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.10. eines Jahres) € 798,00
Abstellen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand

8.1 Stromkosten für Wohnwagen lt. Stromzähler 0,30 Cent pro KW/h
(Abrechnung am Jahresende mit neuer Vorschreibung)